Luma Hotel Spa & Fitness
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die AGB bestehen aus zwei eigenständigen Teilen, da für Zimmerbuchungen und für Tagungen/Veranstaltungen unterschiedliche Konditionen gelten.

Teil A — Zimmerbuchungen (Beherbergungsvertrag)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Zimmervermietung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Seven Days GmbH (Luma Hotel Spa & Fitness), Marie-Curie-Straße 5, 36039 Fulda.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Gastantrags durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung schriftlich (auch per E-Mail) zu bestätigen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Zimmerpreise werden tagesaktuell im Buchungssystem ausgewiesen und richten sich nach Verfügbarkeit. Rechnungen des Hotels sind, sofern kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist, sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschlag, Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 25,00 € zu erheben.
  • In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und No-Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100 % in Rechnung stellen.

§ 5 Rücktritt des Hotels

Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist eine Vorauszahlung leistet, und der Gast mit dieser Zahlung in Verzug ist, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertrag überschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, bei Räumung nach 15:00 Uhr 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel ein geringerer Anspruch zusteht oder kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Tourismusbeitrag

Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag. Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung). Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag/Übernachtung und pro Person 2 €. Über eine Befreiung vom Tourismusbeitrag hat der Gast den Nachweis zu führen. Alle Informationen zum Tourismusbeitrag der Stadt Fulda sind online unter www.tourismusfulda.de/tourismusbeitrag abrufbar.

§ 8 Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Anmeldung bei der Buchung gestattet. Für die zusätzliche Reinigung wird ein Aufpreis in Höhe von 20 € pro Tier und Tag berechnet, der im Buchungsprozess ausgewiesen und mitgebucht wird.

§ 9 Haftung des Hotels

Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Hotels beruhen, unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda, soweit gesetzlich zulässig.

Teil B — Tagungen und Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen mit der Seven Days GmbH (Luma Hotel Spa & Fitness), Marie-Curie-Straße 5, 36039 Fulda.

§ 2 Vertragsabschluss

Das Angebot wird durch schriftliche Zusage per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg verbindlich bestätigt.

§ 3 Stornierung

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich.
  • Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Leistungen werden berechnet.
  • Danach: 100 % der vereinbarten Leistungen werden berechnet.

§ 4 Reduzierung der Teilnehmerzahl

  • Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Anpassung möglich.
  • Danach: die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl wird berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, vor Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen. 14 Tage vorher werden 50 % fällig, 7 Tage vorher die restlichen 100 %.

§ 6 Veranstaltungsort

Marie-Curie-Straße 5, 36039 Fulda.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda, soweit gesetzlich zulässig.

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Marie-Curie-Straße 5
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